Lexikon · Recht und Zulassung
Informierte Entscheidung
Der Maßstab, an dem sich die Aufklärung zur Krebsfrüherkennung ausrichten soll: Der Einzelne soll sich auch dagegen entscheiden können.
Auch: Informed Choice · Nationaler Krebsplan
Die Empfehlung
Konsensbasierte Empfehlung:
Die Aufklärung über die Hautkrebsfrüherkennung soll sich an den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zur „Informierten Entscheidung” orientieren, um den potenziell zu Screenenden zu befähigen, sich für oder gegen die Teilnahme an der Untersuchung zu entscheiden.
Warum „oder gegen” der wichtige Teil ist
Weil Früherkennung nicht nur Nutzen hat. Sie erzeugt auch falsch positive Befunde, Übertherapie, Verunsicherung und Eingriffe an Läsionen, die nie klinisch relevant geworden wären.
Eine Aufklärung, die nur zur Teilnahme motiviert, ist Werbung. Eine, die befähigt, sich zu entscheiden, ist Aufklärung. Die Leitlinie verlangt das Zweite — und benennt dabei zugleich, dass die Bekanntheit des gesetzlichen Screenings gesteigert werden soll. Beides gehört zusammen: mehr Menschen sollen wissen, dass es das Angebot gibt, und selbst entscheiden können.
Wie das Gespräch aufgebaut sein soll
Die Leitlinie macht dazu eine bemerkenswert konkrete Vorgabe:
Das Arzt-Patienten-Gespräch sollte in zwei Phasen unterteilt werden. Die erste Phase sollte der Klärung des Patientenanliegens (Patientenagenda) dienen. Die zweite Phase des Gesprächs stellt die Arztagenda dar und sollte präzise Informationen für die Entscheidungsfindung zu Untersuchungen und Therapien einschließlich Nutzen und Risiken enthalten.
Warum das auf einer Magazinseite steht
Weil dieselbe Logik für ästhetische Eingriffe gilt — dort sogar mit einer gesetzlichen Wartefrist. Wer ein Beratungsgespräch führt, in dem nur die Anbieteragenda vorkommt, erkennt hier, was fehlt.