Zum Inhalt springen
GLABRIOÄsthetische Medizin und Hautpflege für Männer

Lexikon · Recht und Zulassung

Aufklärungspflicht

Die gesetzliche Pflicht, vor einem Eingriff über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufzuklären — rechtzeitig und verständlich.

Auch: § 630e BGB · Patientenaufklärung

Nach § 630e BGB muss die behandelnde Person über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufklären: Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Auch Alternativen sind Teil der Aufklärung, wenn mehrere gleichermaßen indizierte Methoden zu unterschiedlichen Belastungen oder Risiken führen können.

Die Aufklärung muss mündlich erfolgen, verständlich sein und so rechtzeitig, dass die Entscheidung wohlüberlegt getroffen werden kann.

Die Botulinumtoxin-Leitlinie konkretisiert für die ästhetische Anwendung, was inhaltlich dazugehört: Wirkungsweise, Behandlungsablauf, Wirkungsdauer samt Wirkungseintritt, Kontraindikationen, mögliche Nebenwirkungen, Verhaltensmaßnahmen nach der Behandlung, Behandlungsalternativen und der Hinweis auf einen Off-Label-Use.

Fehlt die wirksame Aufklärung, fehlt die wirksame Einwilligung — der Eingriff bleibt dann rechtswidrig, auch wenn er handwerklich einwandfrei war.