Lexikon · Technik
Sonnenbrille
Teil des UV-Schutzes, nicht Zubehör. Die Leitlinie widmet ihr eigene Empfehlungen — auch für Beschäftigte im Freien.
Auch: UV-Schutz der Augen
Die Empfehlungen
Konsensbasiert, mit „soll”:
Bei starker Sonneneinstrahlung soll eine geeignete Sonnenbrille getragen werden. Es soll nie direkt in die am Himmel stehende Sonne geblickt werden. Dies gilt auch beim Tragen einer Sonnenbrille.
Und, als Teil der allgemeinen Schutzempfehlung:
Beim Aufenthalt in der Sonne sollte man sich durch geeignete Kleidung und Kopfbedeckung sowie Sonnenbrille schützen.
Für Kinder ausdrücklich
Die Augen von Kindern sollen durch geeignete Sonnenbrillen geschützt werden.
Im Beruf
Bei den personenbezogenen Maßnahmen für Beschäftigte im Freien nennt die Leitlinie mit Empfehlungsgrad A:
Haut und Augen von Beschäftigten im Freien sollen vor Sonnenstrahlung geschützt werden.
Die Augen stehen dort gleichrangig neben der Haut — nicht als Komfortfrage.
Der Satz, der überrascht
„Dies gilt auch beim Tragen einer Sonnenbrille.” Eine Sonnenbrille reduziert die Blendung und damit den natürlichen Schutzreflex. Wer sie trägt, hält den direkten Blick in die Sonne länger aus — bei unverändert schädlicher Strahlung. Es ist dasselbe Muster wie die Risikokompensation beim Sonnenschutzmittel.