Lexikon · Klinik
Probebiopsie beim Melanomverdacht
Wenn ausnahmsweise nur ein Teil entnommen wird, entscheidet die Kommunikation mit der Pathologie über die Verwertbarkeit.
Auch: Teilexzision beim Melanom
Die Regel bleibt die vollständige Entfernung
Bei klinischem Verdacht auf ein malignes Melanom soll die Läsion primär mit kleinem Sicherheitsabstand komplett exzidiert werden. Eine Flachexzision wird bei Melanomverdacht ausdrücklich nicht empfohlen.
Wann eine Teilentnahme infrage kommt
Bei großen, flächigen, melanomverdächtigen Tumoren im Gesicht oder in akraler Haut, an denen eine primäre diagnostische Exzision schwierig ist — als offene Option, nicht als gleichwertiger Weg.
Der Punkt, um den es hier geht
Die S3-Leitlinie Melanom formuliert ihn ungewöhnlich nachdrücklich:
Besondere Bedeutung kommt bei einer Probebiopsie der Kommunikation zwischen Klinikern und Histopathologen zu. Um Fehldiagnosen und eine Verzögerung der Diagnose zu vermeiden, muss dem Histopathologen mitgeteilt werden, dass eine Probebiopsie aus einem größeren Tumor vorliegt, wobei die Entnahmestelle aus der Läsion exakt anzugeben ist (z. B. Randbereich, knotige Anteile, Regressionszone). Die Mitübersendung eines klinischen Bildes kann hilfreich sein.
„Muss” — nicht „soll”. Es ist einer der wenigen Stellen, an denen die Leitlinie diese Formulierung wählt.
Warum das so wichtig ist
Ein Pathologe, der nicht weiß, dass er einen Ausschnitt beurteilt, beurteilt ihn wie ein Ganzes. Die Tumordicke aus einem Randbereich ist keine Tumordicke — sie ist ein Mindestwert. Und die Tumordicke bestimmt alles Weitere: den Sicherheitsabstand, die Indikation zur Wächterlymphknotenbiopsie, das Stadium.
Welche Technik was zeigt
Die Leitlinie unterscheidet die Verfahren nach dem, was sie darstellen: Eine flache Abtragung „erlaubt eine bessere Beurteilung des epithelialen Anteils”, eine Stanzbiopsie stellt in der Regel „tiefere Anteile des Koriums” dar.