Lexikon · Klinik
Probebiopsie
Entnahme eines Gewebeteils statt der ganzen Läsion. Bei Melanomverdacht nur in klar benannten Ausnahmefällen.
Auch: Teilexzision · Inzisionsbiopsie
Die Grundregel
Konsensbasierte Empfehlung der S3-Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs:
Bei klinischem Verdacht auf ein malignes Melanom soll diese Läsion primär mit kleinem Sicherheitsabstand komplett exzidiert werden.
Vollständig, nicht teilweise. Der Grund liegt in der Histologie: Tumordicke, Symmetrie und laterale Begrenzung lassen sich nur am Gesamttumor beurteilen.
Die Ausnahme
Bei großen, flächigen, melanomverdächtigen Tumoren im Gesicht oder in akraler Haut, an denen eine primäre diagnostische Exzision schwierig ist, kann eine Probebiopsie bzw. Teilexzision durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad 0 — eine Option für eine benannte Situation, nicht ein gleichwertiges Vorgehen.
Bei hellem Hautkrebs ist die Lage entspannter
Bei einem klinischen Verdacht auf ein Basalzellkarzinom oder ein Plattenepithelkarzinom kann der Tumor primär komplett exzidiert werden, oder es kann vorab eine Probebiopsie durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad 0, Level of Evidence 3 — hier stehen beide Wege offen.
Der Punkt, den man leicht übersieht
Die Leitlinie denkt schon bei der Gewebeentnahme an die Funktion:
Bereits bei der Entnahme der Gewebeprobe sollen die jeweils relevanten funktionellen Besonderheiten beachtet werden (z. B. im Gesichts- und Genitalbereich), um eine Funktionsstörung (z. B. Ektropium, Fazialisparese) allein aufgrund der Gewebeentnahme zu vermeiden.
Ein herabhängendes Unterlid oder eine Gesichtslähmung durch die Biopsie — nicht durch die Behandlung — ist ein vermeidbarer Schaden. Deshalb steht es in der Leitlinie.