Lexikon · Recht und Zulassung
Schatten als Schutzmaßnahme
Von Pausenplätzen bis zur Stadtplanung: Die Leitlinie behandelt Schatten als bauliche und organisatorische Aufgabe, nicht als Zufall.
Auch: Schattenplatz · Verschattung
Am Arbeitsplatz
Empfehlungsgrad A, technische Maßnahme:
Arbeitsplätze und Orte der Pausen sollen einen Aufenthalt im Schatten bieten.
Level of Evidence 1−, Konsensstärke 79 %. Die vergleichsweise niedrige Konsensstärke ist bemerkenswert: Über die Sache herrscht Einigkeit, über die Verbindlichkeit gegenüber Arbeitgebern offenbar weniger.
In Kitas und Schulen
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1++, Konsensstärke 100 %:
In Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sollen ausreichend Schattenplätze eingerichtet werden.
In der Stadtplanung
Konsensbasierte Empfehlung:
Bebauung, bautechnische Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen, sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen integriert sein.
Warum das in einer medizinischen Leitlinie steht
Weil es der wirksamste Hebel ist. Verhaltensprävention verlangt von jedem Einzelnen eine ständige Entscheidung. Verhältnisprävention — ein Baum, ein Sonnensegel, ein anders gelegter Stundenplan — wirkt ohne diese Entscheidung.
Die Leitlinie empfiehlt entsprechend auch:
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer übermäßigen UV-Exposition, besonders während der Mittagsstunden (z. B. Bereitstellung von Schattenplätzen, Stundenplangestaltung, Berücksichtigung des UV-Schutzes bei der Terminierung von Sportveranstaltungen), sollen wesentlicher Bestandteil [der Prävention] sein.