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GLABRIOÄsthetische Medizin und Hautpflege für Männer

Lexikon · Klinik

Eigenschutzzeit

Die Rechnung Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor. Sie steht in der Rosazea-Leitlinie — und die Präventionsleitlinie warnt vor ihrer Anwendung.

Auch: Schutzzeitberechnung · LSF-Rechnung

Die Rechnung

Die S2k-Leitlinie Rosazea beschreibt sie:

Sonnenschutzmittel schützen für eine begrenzte Dauer, die sich aus Eigenschutzzeit der Haut (je nach Hauttyp 5–30 Minuten) multipliziert mit dem LSF des Sonnenschutzproduktes errechnet. Sehr empfindliche Haut ist mit hohem LSF (50) also etwa 4 Stunden geschützt.

Was daran stimmt

Die Physik. Der Lichtschutzfaktor ist definiert als das Verhältnis der UV-Dosis, die mit Schutz zum Sonnenbrand führt, zu der ohne Schutz. Rechnerisch ergibt sich daraus tatsächlich eine verlängerte Zeit bis zur Erythemschwelle.

Was daran praktisch nicht stimmt

Drei Dinge:

Die Menge. Der ausgelobte Faktor gilt bei einer Auftragsmenge von 2 mg/cm². Wer dünner aufträgt — und das ist der Normalfall — erhält überproportional weniger Schutz. Die S3-Leitlinie zur Prävention hält fest: „Durch falsche Anwendung kann sich die Wirkung der Sonnenschutzmittel stark vermindern.”

Der Abrieb. Schwitzen, Baden, Kleidung, Berührung. Deshalb verlangt die Präventionsleitlinie eine Wiederholung nach zwei Stunden und nach dem Baden — mit dem ausdrücklichen Zusatz: die Schutzzeit wird hierdurch nicht verlängert.

Der Endpunkt. Die Rechnung bezieht sich auf den Sonnenbrand. Sie sagt nichts über die kumulative Dosis, die für hellen Hautkrebs und Hautalterung verantwortlich ist. Man kann sonnenbrandfrei sehr viel UV sammeln.

Der Satz, der die Rechnung einrahmt

Die Präventionsleitlinie formuliert mit Empfehlungsgrad A:

Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird.

Die Eigenschutzzeit-Rechnung ist damit als Untergrenze für das Nachcremen brauchbar — nicht als Budget für die Zeit im Freien.