Lexikon · Klinik
Nachcremen
Erneutes Auftragen nach zwei Stunden und nach dem Baden. Stellt den Schutz wieder her — verlängert ihn aber nicht.
Auch: Wiederauftragen · Reapplikation
Die Anwendungsregeln der Leitlinie
Für freie Hautflächen, die nicht von Kleidung bedeckt sind — Kopf, Gesicht, Hände, Arme, Beine —, nennt die S3-Leitlinie fünf Punkte, Konsensstärke 95 %:
- adäquaten Lichtschutzfaktor verwenden
- ausreichend dicke Schicht auftragen (2 mg/cm²)
- gleichmäßige Auftragung auf allen freien Hautflächen
- Auftragung vor der Sonnenexposition
- Wiederholung der Auftragung nach zwei Stunden und nach dem Baden
Der Klammerzusatz
Hinter dem letzten Punkt steht in der Leitlinie:
(die Schutzzeit wird hierdurch nicht verlängert)
Das ist der am häufigsten missverstandene Satz des ganzen Kapitels. Nachcremen ersetzt, was abgerieben, abgewaschen oder verschwitzt wurde. Es fängt keine neue Schutzperiode an.
Warum die Menge das eigentliche Problem ist
Die Leitlinie hält fest: „Durch falsche Anwendung kann sich die Wirkung der Sonnenschutzmittel stark vermindern.” Der angegebene Lichtschutzfaktor wird im Labor bei 2 mg/cm² bestimmt. Wer dünner aufträgt — und das tun die meisten — erhält nicht anteilig weniger Schutz, sondern deutlich weniger.
Praktisch heißt das: Lieber großzügig auftragen und dann nachcremen, als sparsam und häufig.