- Beleglage:Leitlinie
- Status:In Deutschland zugelassen
Energiebasierte Verfahren
Metallablagerungen in der Haut
Eingesprengte Metallpartikel, etwa Amalgam nach Zahnbehandlung. IPL wird ausdrücklich nicht empfohlen.
Auch: Amalgamtätowierung · Schmutztätowierung
- Wirkprinzip
- Selektive Photothermolyse beziehungsweise Ablation: Die Laserenergie wird im Zielgewebe absorbiert und zerstört es gezielt.
- Körperregion
- Mundschleimhaut · Gesicht · Hände
- Sitzungen
- Mehrere
- Ausfallzeit
- Kurz
- Wirkdauer
- Dauerhaft
- Hauptrisiko
- Paradoxe Farbveränderung bestimmter Metallpigmente
Ungeeignet, wenn: IPL eingesetzt werden soll — die Leitlinie spricht sich ausdrücklich dagegen aus.
Empfehlungen
Wird empfohlen (↑↑, jeweils 83 % Konsens, eine Enthaltung):
- gütegeschalteter 694-nm-Rubinlaser und 532-nm-KTP-Laser im Piko- oder Nanosekundenbereich
- gütegeschalteter 755-nm-Alexandrit- oder 1.064-nm-Nd:YAG-Laser im Piko- oder Nanosekundenbereich
Wird nicht empfohlen (↓, 83 %, eine Enthaltung): IPL.
Woher solche Ablagerungen kommen
Am häufigsten sind Amalgamtätowierungen — Metallpartikel, die bei einer Zahnbehandlung in die Schleimhaut gelangen und dort als grau-blauer Fleck sichtbar bleiben. Daneben stehen Einsprengungen nach Unfällen, etwa Schmutztätowierungen nach Stürzen.
Warum IPL hier ausfällt
IPL liefert ein breites Wellenlängenspektrum mit vergleichsweise langen Impulsen. Für sehr kleine, tief liegende Partikel ist beides falsch: Die Energie verteilt sich, statt das Partikel zu zersprengen.
Der Fleck bleibt — die Umgebung nimmt die Wärme auf.