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GLABRIOÄsthetische Medizin und Hautpflege für Männer
  • Beleglage:Zulassungsstand
  • Status:In Deutschland zugelassen

Neuzulassung

Boey: Das erste Botulinumtoxin vom Typ E ist in Europa zugelassen

Wirkung ab acht Stunden, vorbei nach zwei bis drei Wochen. Warum ein absichtlich kurz wirkendes Neurotoxin für Erstbehandlungen interessant ist.

Von der GLABRIO-Redaktion3 Min. Lesezeit

Quellenlage geprüft am 23. August 2026.

Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission Boey zugelassen — das erste Botulinumtoxin vom Serotyp E in der ästhetischen Medizin. Alles, was bisher gespritzt wurde, war Typ A. Die Zulassung gilt zentral für alle 30 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

Bemerkenswert ist nicht, dass ein weiteres Präparat auf den Markt kommt. Bemerkenswert ist, dass dieses hier absichtlich schlechter ist, gemessen an dem Kriterium, mit dem Botulinumtoxin seit dreißig Jahren beworben wird: der Wirkdauer.

Acht Stunden bis zur Wirkung, zwei bis drei Wochen bis zum Ende

Nach Herstellerangaben setzt die Wirkung ab acht Stunden nach der Behandlung ein und hält zwei bis drei Wochen. Zum Vergleich: Bei den Typ-A-Präparaten liegt der Wirkeintritt im Bereich von Tagen, die Wirkdauer im Bereich von Monaten.

Der Grund liegt im Molekül. Der Serotyp E wird nach Herstellerangaben rasch in die Nervenzelle aufgenommen und weitergeleitet, und die leichte Kette des Typ E hat eine kurze Halbwertszeit. Schneller Wirkeintritt und kurze Wirkdauer sind damit zwei Seiten derselben Eigenschaft — nicht ein Vorteil und ein in Kauf genommener Nachteil.

Zugelassen ist es für die vorübergehende Verbesserung mittelschwerer bis schwerer Glabellafalten bei maximalem Stirnrunzeln bei Erwachsenen, wenn diese eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Diese Einschränkung in der Indikation ist kein Formalismus: Sie ist Teil des zugelassenen Anwendungsgebiets.

Die Zulassung stützt sich auf zwei randomisierte, multizentrische, doppelblinde und placebokontrollierte Phase-3-Studien (M21-500 und M21-508) mit insgesamt 725 Patienten, die mit einer Gesamtdosis von 700 Einheiten Boey oder Placebo behandelt wurden.

Die Einheitenangabe ist ein eigener Stolperstein. 700 Einheiten klingen neben den 20 Einheiten einer Glabellabehandlung mit OnabotulinumtoxinA absurd — sind aber schlicht eine andere Skala. Einheiten verschiedener Botulinumtoxine sind grundsätzlich nicht vergleichbar; die deutsche Leitlinie weist für die Typ-A-Präparate untereinander bereits Faktoren von etwa 1:2,5 aus.

Warum das für Männer interessant ist

Die häufigste Hemmschwelle vor einer Erstbehandlung ist nicht der Preis. Es ist die Unumkehrbarkeit auf Zeit: Wer sich zum ersten Mal Botulinumtoxin spritzen lässt und das Ergebnis nicht mag, lebt drei bis vier Monate damit. Bei einem Gesicht, das im Beruf jeden Tag im Einsatz ist, ist das eine größere Entscheidung als der Betrag auf der Rechnung.

Ein Präparat, dessen Wirkung nach zwei bis drei Wochen vorbei ist, verschiebt diese Abwägung. Es macht die Erstbehandlung zu einem Test statt zu einer Festlegung — und einen Anlasstermin planbar, für den bislang das Zeitfenster nicht passte.

Zwei Einschränkungen gehören unmittelbar daneben:

  1. Der Preis pro Wirkungswoche steigt. Wer den Effekt dauerhaft will, zahlt bei zwei bis drei Wochen Wirkdauer ein Vielfaches gegenüber einem Typ-A-Präparat. Boey ist kein Ersatz, es ist ein anderes Werkzeug.
  2. Ein Test sagt nicht alles voraus. Wie ein Typ-A-Präparat bei derselben Person aussieht, ist damit nicht beantwortet — Verteilung, Diffusion und Dosisverhalten unterscheiden sich.

Was jetzt noch offen ist

Der Hersteller teilt mit, man bereite den Markteintritt in Europa vor und werde Behandelnde durch Schulungen begleiten. Ein Datum für Deutschland nennt die Mitteilung nicht, ebenso wenig einen Preis.

Offen ist außerdem die Einordnung durch die Fachgesellschaften: Die deutsche S1-Leitlinie zur ästhetischen Botulinumtoxin-Therapie stammt aus dem Mai 2022 und läuft am 31. August 2026 aus. Sie behandelt ausschließlich Typ-A- Präparate. Wie Typ E dort eingeordnet wird — und ob überhaupt —, entscheidet sich erst mit der Überarbeitung.

Bis dahin gilt für ein Beratungsgespräch dasselbe wie bei jedem neuen Präparat: Der Handelsname gehört in den Kostenvoranschlag, und die Frage nach der Erfahrung der Praxis mit genau diesem Präparat ist keine Unhöflichkeit.

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