- Beleglage:Leitlinie
- Status:In Deutschland zugelassen
Energiebasierte Verfahren
Nagelpilz-Laser
Laserbehandlung bei Nagelpilz. Die Leitlinie spricht sich gegen die alleinige Anwendung ausdrücklich aus.
Auch: Onychomykose-Laser
- Wirkprinzip
- Selektive Photothermolyse beziehungsweise Ablation: Die Laserenergie wird im Zielgewebe absorbiert und zerstört es gezielt.
- Körperregion
- Füße · Nägel
- Sitzungen
- Mehrere
- Ausfallzeit
- Keine
- Wirkdauer
- Begrenzt
- Hauptrisiko
- Wirkungslosigkeit bei alleiniger Anwendung
Ungeeignet, wenn: sie als alleinige Therapie erfolgen soll — die Leitlinie empfiehlt das ausdrücklich nicht.
Eine ausdrückliche Nicht-Empfehlung
Die Leitlinie enthält für dieses Verfahren eine negative Empfehlung (↓, 100 Prozent Konsens): Der Einsatz eines Lasers zur alleinigen Behandlung von Onychomykosen wird nicht empfohlen.
Das ist selten und deshalb bemerkenswert — Laser gegen Nagelpilz wird beworben, auch außerhalb ärztlicher Praxen.
Was stattdessen erwogen werden kann
Nur in Kombination mit einer antimykotischen Therapie:
- Hitzeapplikation über nicht-ablative Laser (z. B. 1.064 nm) als Kombinationstherapie mit topischer oder systemischer antimykotischer Behandlung: kann erwogen werden (0)
- ablativ fraktionale Laser (CO₂, Er:YAG) als Kombinationstherapie zur antimykotischen Lokaltherapie mit geeigneten Penetrationseigenschaften: kann erwogen werden (0)
Der Nutzen liegt hier also nicht in der Abtötung des Pilzes durch den Laser, sondern darin, dem Medikament einen Weg in den Nagel zu bahnen.